Alles ist in einer unsichtbaren, aber niemals ruhenden Wandlung begriffen, im Unfesten liegt mehr von der Zukunft als im Festen, und die Gegenwart ist nichts als eine Hypothese, über die man noch nicht hinausgekommen ist.“ (aus „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil)
Alles ist in einer unsichtbaren, aber niemals ruhenden Wandlung begriffen, im Unfesten liegt mehr von der Zukunft als im Festen, und die Gegenwart ist nichts als eine Hypothese, über die man noch nicht hinausgekommen ist.“ (aus „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil)
Alles ist in einer unsichtbaren, aber niemals ruhenden Wandlung begriffen, im Unfesten liegt mehr von der Zukunft als im Festen, und die Gegenwart ist nichts als eine Hypothese, über die man noch nicht hinausgekommen ist.“ (aus „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil)

Aktuell gibt es vier psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen nachgewiesen wurde und die von den Krankenkassen finanziert werden: Die Analytische Psychotherapie und die davon abgeleitete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Unsere Therapeut:innen behandeln auf der Grundlage des tiefenpsychologisch fundierten Verfahrens.

Das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren geht davon aus, dass psychische und mitunter auch körperliche Symptome eines Menschen ein Lösungsversuch für einen inneren Konflikt darstellen können. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Patient:in und Therapeut:in zu verstehen, welche unbewussten Konflikte sich dieses Lösungsversuches bedienen, wodurch sie aktuell ausgelöst wurden, wie sie sich anhand biographischer Ereignisse in ihrer Entstehung nachvollziehen lassen und wie sie sich auf der Basis dieses Verständnisses durch die therapeutische Arbeit alternativen Lösungen annähern und somit hinsichtlich der belastenden Symptomatik die gewünschten Wandlungen erfahren können.


Der Weg zu einem Therapieplatz

Der Weg zu einem Therapieplatz führt in der Regel über ein Erstgespräch der Patient:in mit der Psychotherapeut:in im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Seit der Reform der Psychotherapierichtlinie im Jahr 2017 ist jede Psychotherapiepraxis verpflichtet, ein ihrem Versorgungsauftrag angemessenes Zeitkontingent für Erstgespräche vorzuhalten.

In diesem 50 Minuten dauernden Erstgespräch ist die Patient:in eingeladen, ihr Anliegen zu schildern. Der Therapeut:in obliegt die Aufgabe einzuschätzen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche psychotherapeutischen Verfahren einen geeigneten Therapieansatz bieten. Patient:innen erhalten einen Formularausdruck, der Verdachtsdiagnose oder Diagnose sowie die Therapieempfehlungen der Therapeut:in dokumentiert. Häufig kann eine erforderliche Psychotherapie nicht in der Praxis erfolgen, in der dieses Erstgespräch mit dem Ziel einer Diagnosestellung und Therapieempfehlung erfolgt. Die Dokumentation unterstützt die Patient:innen bei der Suche nach einem Therapieplatz durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, insbesondere wenn die Therapeut:in einen Dringlichkeitsvermerk hinzufügt.

Sollte die Möglichkeit bestehen, in der Praxis behandelt zu werden, in der das Erstgespräch stattgefunden hat, so finden noch bis zu sechs weitere 50 Minuten umfassende Kontakte statt, die die Patient:innen zum einen darin unterstützen zu formulieren, welches Behandlungsziel sie mit ihrer Therapie anstreben, zum anderen kommen die Patient:innen in Kontakt mit der psychotherapeutischen Arbeit im Dialog mit der Therapeut:in. So dienen diese Sitzungen der Überprüfung, ob die Patient:innen ihr Ziel mit den angewandten Methoden erreichen können und ob die sich etablierende Arbeitsbeziehung eine adäquate Basis bildet, damit die im therapeutischen Prozess auftretenden Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können. Entscheiden sich Patient:in und Therapeut:in nach dieser Probatorik für eine Psychotherapie, so wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt und darf nach Genehmigung begonnen werden.

Aktuell gibt es vier psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen nachgewiesen wurde und die von den Krankenkassen finanziert werden: Die Analytische Psychotherapie und die davon abgeleitete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Unsere Therapeut:innen behandeln auf der Grundlage des tiefenpsychologisch fundierten Verfahrens.

Das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren geht davon aus, dass psychische und mitunter auch körperliche Symptome eines Menschen ein Lösungsversuch für einen inneren Konflikt darstellen können. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Patient:in und Therapeut:in zu verstehen, welche unbewussten Konflikte sich dieses Lösungsversuches bedienen, wodurch sie aktuell ausgelöst wurden, wie sie sich anhand biographischer Ereignisse in ihrer Entstehung nachvollziehen lassen und wie sie sich auf der Basis dieses Verständnisses durch die therapeutische Arbeit alternativen Lösungen annähern und somit hinsichtlich der belastenden Symptomatik die gewünschten Wandlungen erfahren können.


Der Weg zu einem Therapieplatz

Der Weg zu einem Therapieplatz führt in der Regel über ein Erstgespräch der Patient:in mit der Psychotherapeut:in im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Seit der Reform der Psychotherapierichtlinie im Jahr 2017 ist jede Psychotherapiepraxis verpflichtet, ein ihrem Versorgungsauftrag angemessenes Zeitkontingent für Erstgespräche vorzuhalten.

In diesem 50 Minuten dauernden Erstgespräch ist die Patient:in eingeladen, ihr Anliegen zu schildern. Der Therapeut:in obliegt die Aufgabe einzuschätzen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche psychotherapeutischen Verfahren einen geeigneten Therapieansatz bieten. Patient:innen erhalten einen Formularausdruck, der Verdachtsdiagnose oder Diagnose sowie die Therapieempfehlungen der Therapeut:in dokumentiert. Häufig kann eine erforderliche Psychotherapie nicht in der Praxis erfolgen, in der dieses Erstgespräch mit dem Ziel einer Diagnosestellung und Therapieempfehlung erfolgt. Die Dokumentation unterstützt die Patient:innen bei der Suche nach einem Therapieplatz durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, insbesondere wenn die Therapeut:in einen Dringlichkeitsvermerk hinzufügt.

Sollte die Möglichkeit bestehen, in der Praxis behandelt zu werden, in der das Erstgespräch stattgefunden hat, so finden noch bis zu sechs weitere 50 Minuten umfassende Kontakte statt, die die Patient:innen zum einen darin unterstützen zu formulieren, welches Behandlungsziel sie mit ihrer Therapie anstreben, zum anderen kommen die Patient:innen in Kontakt mit der psychotherapeutischen Arbeit im Dialog mit der Therapeut:in. So dienen diese Sitzungen der Überprüfung, ob die Patient:innen ihr Ziel mit den angewandten Methoden erreichen können und ob die sich etablierende Arbeitsbeziehung eine adäquate Basis bildet, damit die im therapeutischen Prozess auftretenden Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können. Entscheiden sich Patient:in und Therapeut:in nach dieser Probatorik für eine Psychotherapie, so wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt und darf nach Genehmigung begonnen werden.

Aktuell gibt es vier psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit im Rahmen der Behandlung psychischer Erkrankungen nachgewiesen wurde und die von den Krankenkassen finanziert werden: Die Analytische Psychotherapie und die davon abgeleitete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Unsere Therapeut:innen behandeln auf der Grundlage des tiefenpsychologisch fundierten Verfahrens.

Das tiefenpsychologisch fundierte Verfahren geht davon aus, dass psychische und mitunter auch körperliche Symptome eines Menschen ein Lösungsversuch für einen inneren Konflikt darstellen können. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Patient:in und Therapeut:in zu verstehen, welche unbewussten Konflikte sich dieses Lösungsversuches bedienen, wodurch sie aktuell ausgelöst wurden, wie sie sich anhand biographischer Ereignisse in ihrer Entstehung nachvollziehen lassen und wie sie sich auf der Basis dieses Verständnisses durch die therapeutische Arbeit alternativen Lösungen annähern und somit hinsichtlich der belastenden Symptomatik die gewünschten Wandlungen erfahren können.


Der Weg zu einem Therapieplatz

Der Weg zu einem Therapieplatz führt in der Regel über ein Erstgespräch der Patient:in mit der Psychotherapeut:in im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde. Seit der Reform der Psychotherapierichtlinie im Jahr 2017 ist jede Psychotherapiepraxis verpflichtet, ein ihrem Versorgungsauftrag angemessenes Zeitkontingent für Erstgespräche vorzuhalten.

In diesem 50 Minuten dauernden Erstgespräch ist die Patient:in eingeladen, ihr Anliegen zu schildern. Der Therapeut:in obliegt die Aufgabe einzuschätzen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche psychotherapeutischen Verfahren einen geeigneten Therapieansatz bieten. Patient:innen erhalten einen Formularausdruck, der Verdachtsdiagnose oder Diagnose sowie die Therapieempfehlungen der Therapeut:in dokumentiert. Häufig kann eine erforderliche Psychotherapie nicht in der Praxis erfolgen, in der dieses Erstgespräch mit dem Ziel einer Diagnosestellung und Therapieempfehlung erfolgt. Die Dokumentation unterstützt die Patient:innen bei der Suche nach einem Therapieplatz durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, insbesondere wenn die Therapeut:in einen Dringlichkeitsvermerk hinzufügt.

Sollte die Möglichkeit bestehen, in der Praxis behandelt zu werden, in der das Erstgespräch stattgefunden hat, so finden noch bis zu sechs weitere 50 Minuten umfassende Kontakte statt, die die Patient:innen zum einen darin unterstützen zu formulieren, welches Behandlungsziel sie mit ihrer Therapie anstreben, zum anderen kommen die Patient:innen in Kontakt mit der psychotherapeutischen Arbeit im Dialog mit der Therapeut:in. So dienen diese Sitzungen der Überprüfung, ob die Patient:innen ihr Ziel mit den angewandten Methoden erreichen können und ob die sich etablierende Arbeitsbeziehung eine adäquate Basis bildet, damit die im therapeutischen Prozess auftretenden Aufgaben gemeinsam bewältigt werden können. Entscheiden sich Patient:in und Therapeut:in nach dieser Probatorik für eine Psychotherapie, so wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt und darf nach Genehmigung begonnen werden.